Gemeinde Schwepnitz

Herzlich willkommen in unserer Gemeinde mit den Ortsteilen Bulleritz, Cosel, Grüngräbchen, Schwepnitz und Zeisholz

Eine Gemeinde in idyllischer Natur, inmitten des Dresdner Heidebogens.

 

 

Hinweise zur Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23.02.2025

Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.


Den Antrag können Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte stellen. Der Antrag kann aber auch ohne Vordruck schriftlich, elektronisch (per E-Mail an gemeinde@schwepnitz.de) oder mündlich - jedoch nicht telefonisch ! - gestellt werden. Dabei sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben; auch soll möglichst die Nummer im Wählerverzeichnis (WVZ-Nr. laut Wahlbenachrichtigungskarte) angegeben werden.

Die Wahlscheinanträge mit den Unterlagen für die Briefwahl können bis zum Freitag, 21.02.2025 um 15 Uhr beantragt werden; bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag um 15 Uhr. Die Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag spätestens 18 Uhr bei der Gemeindeverwaltung wieder eingegangen sein, um bei der Ergebnisermittlung berücksichtigt werden zu können. Bitte beachten Sie daher die Postlaufzeiten bei der Beantragung!

Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen voraussichtlich erst ab 11.02.2025 versendet oder abgeholt werden können, da das Wahlvorschlagsverfahren erst Ende Januar 2025 beendet sein wird und danach erst der Stimmzetteldruck und die Auslieferung der Stimmzettel an die Gemeinden erfolgen kann. Bitte beachten Sie dies ebenfalls bei der Angabe der Adresse, an welche die Briefwahlunterlagen zugestellt werden sollen.

Bei Fragen zur Briefwahl wenden Sie sich bitte an Frau Hiller, Tel. 035797 70319.

 

 

Stellenausschreibung - Hausmeister für die Grundschule und angrenzende öffentliche Flächen der Gemeinde Schwepnitz (m/w/d)

Die Gemeinde Schwepnitz hat die Stelle eines Hausmeisters für die Grundschule und angrenzende öffentliche Flächen der Gemeinde Schwepnitz (m/w/d) zur befristeten Einstellung bis zum 31.12.2025 neu zu besetzen. Die Einstellung gilt als geringfügig.

Die vollständige Ausschreibung finden Sie hier.

 

Ehrenamts­förderungen

Die digitale Ehrenamtsplattform ehrensache.jetzt im Landkreis Bautzen
Alle Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Bautzen.

 

Kommunales Ehrenamtsbudget
Die Anträge und Teilnahme- bedingungen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Bautzen.

Sächsische Ehrenamtskarte

Ab sofort können Sie die Sächsische Ehrenamtskarte auch in der Gemeinde- verwaltung Schwepnitz beantragen. Weitergehende Informationen und das Antragsformular finden Sie hier.

 

Expertennetzwerk für Vereine

Das Vereins- und Stiftungszentrum e.V. unterstützt gemeinnütziges Engagement durch Erfahrungsaustausch, Wissens- und Bildungsangebote.

Förderprogramm
"Wir für Sachsen"

Die Fördermittel werden von der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) über die Bürgerstiftung Dresden (Erstempfänger) an die Projektträger (Letztempfänger) ausgereicht. Antragsberechtigt sind Träger von Ehrenamtsprojekten (Projektträger). Anträge auf Förderung sind bis zum 31.10. des Vorjahres bei der Bürgerstiftung Dresden einzureichen.
Weitergehende Informationen und das Antragsformular finden Sie hier.