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Wahlhelfer gesucht

In der Gemeinde Schwepnitz sind zur Bürgermeisterwahl 2025 (1. Wahlgang am 17.08.2025 / 2. Wahlgang am 07.09.2025) insgesamt sechs Wahlräume sowie ein Briefwahlvorstand zu besetzen.

In jedem Wahlraum werden dafür jeweils mindestens sechs ehrenamtliche Helfer benötigt. Die Wahlhelfer werden am Wahltag in zwei Schichten (8 - 13 Uhr sowie 13 - 18 Uhr) sowie zur Ermittlung des Wahlergebnisses ab 18 Uhr tätig.

Für die Tätigkeit im Wahlvorstand wird § 1 Abs. 2 der Entschädigungssatzung der Gemeinde Schwepnitz eine pauschale Entschädigung in Höhe von 20,00 € gezahlt.

Interessierte Bürger, die diese ehrenamtliche Tätigkeit gern ausüben möchten, werden gebeten, sich in der Gemeindeverwaltung Schwepnitz zu melden.

 

Datenschutzrechtliche Information für Wahlhelfer

Datenschutzrechtliche Information für Wahlvorstände.pdf (33,8 KiB)

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