Wahlhelfer gesucht

In der Gemeinde Schwepnitz sind zu den Bundestagswahl 2025 insgesamt sechs Wahlräume sowie ein Briefwahlvorstand zu besetzen.

In jedem Wahlraum werden dafür jeweils mindestens sechs ehrenamtliche Helfer benötigt. Die Wahlhelfer werden am Wahltag in zwei Schichten (8 - 13 Uhr sowie 13 - 18 Uhr) sowie zur Ermittlung des Wahlergebnisses ab 18 Uhr tätig.

Für die Tätigkeit im Wahlvorstand wird gemäß § 10 der Bundeswahlordnung ein Erfrischungsgeld gezahlt:

für den Vorsitzenden: 35 €
für den stellvertr. Vorsitzenden und die Beisitzer: 25 €


Interessierte Bürger, die diese ehrenamtliche Tätigkeit gern ausüben möchten, werden gebeten, sich in der Gemeindeverwaltung Schwepnitz zu melden.

 

Datenschutzrechtliche Information für Wahlhelfer

Datenschutzrechtliche Information für Wahlvorstände.pdf (33,8 KiB)

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Hilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte für die Bundestagswahl 2025

Hilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte für die Bundestagswahl 2025 erhalten Sie über den Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e.V. (BSVS), Louis-Braille-Straße 6, 01099 Dresden, Telefon: (0351) 80 90 611, E-Mail: info@bsv-sachsen.de.

 

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