Stellenausschreibung - Hausmeister für die Grundschule und angrenzende öffentliche Flächen der Gemeinde Schwepnitz (m/w/d)
Die Gemeinde Schwepnitz hat die Stelle eines
Hausmeisters für die Grundschule und angrenzende öffentliche Flächen
der Gemeinde Schwepnitz (m/w/d)
zur befristeten Einstellung bis zum 31.12.2025 neu zu besetzen. Die Einstellung gilt als geringfügig.
Ihr Aufgabengebiet umfasst:
- die Erledigung von Tätigkeiten bei der Unterhaltung der Grundschule einschließlich
des Geländes mit Parkfläche, dem öffentlichen Spielplatz und vertretungsweise im Turnhallenbereich - gärtnerische Pflege und Winterdienst der Außenbereiche
- optische Kontrolle der Spielgeräte, Anlagen und Bereiche der Grundschule
- Erledigung von Kleinstreparaturen
Das bringen Sie bitte mit:
- handwerkliches Geschick
- Führerschein der Klasse B, der Besitz des Führerscheins der Klasse C1 ist förderlich
- körperliche Belastbarkeit
- Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative, Umsichtig- und Teamfähigkeit
- einen freundlichen Umgang im Mitarbeiterkreis, mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Kindern und Erziehungspersonal
- Führungszeugnis
Wir bieten Ihnen:
- eine interessante, vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit
- Bezahlung nach TVöD-VKA
- Jahressonderzahlung sowie Leistungsentgelt, betriebliche Altersvorsorge
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis 06.01.2025 an:
Gemeindeverwaltung Schwepnitz
Dresdner Straße 4
01936 Schwepnitz
gern auch per E-Mail gemeinde@schwepnitz.de
Wenn ich Ihr Interesse geweckt habe, dann freue ich mich auf Ihre Bewerbung.
Elke Röthig
Bürgermeisterin
Hinweise:
Aus Sicherheitsgründen können nur Anhänge im PDF-Format angenommen werden. Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist.
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Bewerbungsunterlagen u.a. an die Auswahlkommission weitergegeben werden. Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern (m/w/d). Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Schließen wir mit einem Bewerber einen Anstellungsvertrag, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Schließen wir mit dem Bewerber (m/w/d) keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Elke Röthig
Bürgermeisterin