Öffentliche Bekanntmachung - Hinweise für die Durchführung des Traditionsfeuers am 30. April 2025

Bei der Durchführung des Hexenfeuers dürfen lediglich pflanzliche Abfälle wie Baumschnitt und Reisig verbrannt werden. Das Verbrennen anderer Gegenstände, wie z. B. Möbel, Reifen und behandeltes Holz (Fensterrahmen, Türen, Dachbalken usw.) ist nicht erlaubt.

Mit dem Ablagern des geeigneten Materials darf aus naturschutzrechtlicher Sicht nicht vor dem 26. April 2025 begonnen werden.


Bei der Durchführung der Hexenfeuer ist die Polizeiverordnung der Gemeinde zu beachten. Das Einverständnis des Grundstückseigentümers ist selbstverständlich einzuholen. Die Räumungspflichten für illegale Ablagerungen (unzulässiges Material) sowie für Verbrennungsrückstände bleiben beim Veranstalter (ggf. auch Grundstückseigentümer).


Bei auftretenden Rückfragen steht Ihnen Frau Fiebig in der Gemeindeverwaltung Schwepnitz gern zur Verfügung.

 

Elke Röthig
Bürgermeisterin