Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Schwepnitz zur Erteilung der Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Schwepnitz OT Grüngräbchen in der Fassung vom 05.02.2024

Die am 07.03.2024 vom Gemeinderat der Gemeinde Schwepnitz beschlossene 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Schwepnitz OT Grüngräbchen mit Begründung in der Fassung vom 05.02.2024 wurde gemäß § 6 Abs. 1 BauGB mit  Bescheid des LRA Bautzen vom 24.02.2025 (AZ: 621.39:Schwepn-01) genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für den OT Grüngräbchen wird mit der Bekanntmachung nach § 6 Abs. 5 BauGB wirksam

Alle Interessierten können die genehmigten 1. Änderung des Flächennutzungsplanes von diesem Tag an in der Gemeindeverwaltung Schwepnitz, Dresdner Str. 4, 01936 Schwepnitz während der unten angegebenen Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Montag 9 - 12 Uhr    
Dienstag 9 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
Mittwoch 9 - 12 Uhr    
Donnerstag 9 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
Freitag 7 - 12 Uhr    

 

Gemäß § 6a Abs. 2 BauGB wird die in Kraft getretene 1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit seinen Anlagen ergänzend auch in das Internet eingestellt (www.schwepnitz.de) sowie im zentralen sowie im zentralen Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Schwepnitz unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.


Schwepnitz, den 14.03.2025

 

Elke Röthig
Bürgermeisterin

 

 

Hinweis: Der Abdruck der amtlichen Bekanntmachung erfolgt am 22.03.2025 im Mitteilungsblatt, Ausgabe Kamenz.