Landratsamt Bautzen hebt zwei Trinkwasserschutzgebiete in der Gemeinde Schwepnitz auf
Das Landratsamt Bautzen hat in seiner Funktion als untere Wasserbehörde von Amts wegen die Aufhebung der Trinkwasserschutzgebiete Schwepnitz „Ochsenberg“ (T-5381626) und Schwepnitz „Hoyerswerdaer Straße“ (T-5381513) in der Gemeinde Schwepnitz initiiert und das wasserrechtliche Verfahren gemäß § 121 Absatz 1 Sächsisches Wassergesetz geführt.
Die Wasserfassungen Schwepnitz „Ochsenberg“ und Schwepnitz "Hoyerswerdaer Straße" wurden mit dem zentralen Trinkwasseranschluss der Gemeinde Schwepnitz an die Fernwasserleitung Lipsa-Lomnitz stillgelegt.
Die Kompensation der mit der Außerbetriebnahme der vorgenannten Wasserfassung erforderlichen Trinkwasserversorgungsmenge erfolgt durch die Geschäftsbesorgung der ewag Kamenz.
Demnach ist eine gesetzliche Unterschutzstellung der Wasserfassungen Schwepnitz „Ochsenberg“ und Schwepnitz "Hoyerswerdaer Straße" gemäß § 46 Sächsisches Wassergesetz nicht mehr erforderlich und die zugehörigen Trinkwasserschutzgebiete konnten daher aufgehoben werden.
Alle informationen zur Aufhebung der Trinkwasserschutzgebiete finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Bautzen https://www.landkreis-bautzen.de/04e-folgeseite-44138-44138.php