Das Landratsamt Bautzen erlässt als untere Forstbehörde weitere Allgemeinverfügung zur Erfassung und Bekämpfung von rindenbrütenden Schadinsekten
Waldbesitzer werden bis 31. März 2025 per Erlass einer Allgemeinverfügung zur Erfassung und Bekämpfung von rindenbrütenden Schadinsekten verpflichtet.
Auf der Internetseite des Landratsamtes Bautzen finden Sie die Allgemeinverfügung zur Bekämpfung von rindenbrütenden Schadinsekten im Wald