Beschluss des Gemeinderates über die Wahrung der Chancengleichheit im Wahlkampf:

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwepnitz hat am 07.03.2019 beschlossen, den Wahlvorschlagsträgern für die Durchführung von Wahlveranstaltungen folgende gemeindeeigene Räume zur Verfügung stehen:

- in den Ortsteilen Bulleritz, Cosel, Grüngräbchen und Zeisholz die Gemeindevereinszimmer

- in Schwepnitz der Speiseraum in der Schule

Termine sind mit der Gemeindeverwaltung Schwepnitz zu vereinbaren.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwepnitz beschließt weiterhin, dass Wahlwerbung und Hinweise auf Wahlveranstaltungen im amtlichen Teil der Bekanntmachungen im Mitteilungsblatt sowie im Schwepnitzer Anzeiger nicht abgedruckt bzw. erscheinen dürfen.

Im nichtamtlichen Teil der Bekanntmachungen im Mitteilungsblatt sowie im Schwepnitzer Anzeiger darf Wahlwerbung und Hinweise auf Wahlveranstaltungen abgedruckt werden, sofern die Beiträge zweifelsfrei als Wahlwerbung erkennbar sind.

In den Schaukästen können Hinweise auf Wahlveranstaltungen zu den Kommunalwahlen veröffentlicht werden. Der Aushang von Wahlwerbung ist ausgeschlossen.

Der Gemeinderat beschließt, dass Wahlwerbung und Hinweise zu Wahlveranstaltungen auf der Internetseite der Gemeinde Schwepnitz nicht veröffentlicht werden darf.

 

 

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